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KI-Verordnung · Art. 12 · Art. 14 · Anhang III · ab 2. Dezember 2027

AI Decision Anchoring

Artikel 12 der KI-Verordnung (AI Act) verlangt, dass Hochrisiko-KI-Systeme Ereignisse über ihre gesamte Lebensdauer automatisch aufzeichnen. Belegen Sie, was Ihr Modell entschieden hat, wann es entschieden hat und dass niemand die Aufzeichnung nachträglich verändert hat — für mehr als 30 Jahre.

Für Systeme nach Anhang III gelten die Pflichten ab dem 2. Dezember 2027. Eine Datenbankzeile reicht nicht — sie lässt sich bearbeiten, löschen oder verlieren. Ein eIDAS-qualifizierter Nachweis nicht.

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Wenn nur die Aufzeichnung zählt

Drei Situationen, in denen ein unveränderliches Entscheidungsprotokoll den Ausgang entscheidet.

Die Aufsichtsbehörde prüft eine Entscheidung

Ihr Scoring-Modell hat einen Kreditantrag abgelehnt. Der Antragsteller hat sich beschwert. Die Aufsichtsbehörde verlangt die vollständige, unveränderte Aufzeichnung: was das Modell als Eingabe erhielt und was es genau ausgab — in genau diesem Moment.

Jede Entscheidung wird innerhalb von 10 Minuten kryptografisch versiegelt. Der Nachweis zeigt Eingabe-Hash, Ausgabe-Hash und Modellversion — unveränderlich und unabhängig prüfbar.

Das Modell wurde aktualisiert

Sie haben Ihr Modell vor sechs Monaten neu trainiert. Eine Entscheidung von vor dem Update wird nun angefochten. Sie müssen belegen, welche Modellversion entschieden hat und was sie in diesem Moment gesehen hat — nicht, was die aktuelle Version entscheiden würde.

Modell-ID und Version werden bei jeder Entscheidung zum Zeitpunkt der Entscheidung kryptografisch an die Aufzeichnung gebunden. Ein neu trainiertes Modell kann frühere Aufzeichnungen nicht nachträglich verändern.

Die menschliche Aufsicht wird bestritten

Nach Art. 14 müssen Hochrisiko-KI-Systeme so gestaltet sein, dass Menschen sie beaufsichtigen und ihre Ausgabe übersteuern können. Ein Kläger behauptet, die Entscheidung sei vollautomatisch gefallen, ohne einen Menschen im Prozess.

Das Kennzeichen für menschliche Aufsicht wird je Entscheidung festgehalten und kryptografisch gebunden. Sie können belegen, ob für diese Entscheidung menschliche Aufsicht bestand — zu genau diesem Zeitpunkt.

So funktioniert es

Vier Schritte von jeder KI-Entscheidung zu einer unwiderlegbaren, prüfungsfesten Aufzeichnung.

1

Eingaben und Ausgaben lokal hashen

Ihre Anwendung berechnet SHA-256-Hashes der Modelleingabe und -ausgabe auf Ihrer eigenen Infrastruktur. Rohdaten — Prompts, Dokumente, personenbezogene Daten — verlassen Ihr System nie.

So ist die Aufzeichnung datenschutzfreundlich von Grund auf. Sie erfüllen die Datenminimierung nach DSGVO und zugleich die Aufzeichnungspflicht der KI-Verordnung.

2

Mit Modell-Metadaten kombinieren

Die beiden Hashes werden mit Metadaten — Modell-ID, Systemname, Risikokategorie, Entscheidungstyp, Kennzeichen für menschliche Aufsicht, Zeitfenster — als kanonisches JSON nach RFC 8785 (JCS) kombiniert. Das Ergebnis ist ein einziger kombinierter Hash.

Kanonisches JSON macht den kombinierten Hash deterministisch: Dieselben Eingaben ergeben immer denselben Hash — der Nachweis ist reproduzierbar und unabhängig prüfbar.

3

eIDAS-qualifizierter Anker alle 10 Minuten

Der kombinierte Hash wird für den nächsten Merkle-Batch eingereiht. Alle 10 Minuten werden alle wartenden Entscheidungs-Hashes mit einem einzigen qualifizierten eIDAS-Zeitstempel eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters aus der EU-Vertrauensliste verankert.

Ihre Anwendung erhält sofort 202 Accepted — der Ankerzyklus blockiert Ihre Inferenz-Pipeline nie.

4

Nachweis je Entscheidung — über 30 Jahre gültig

Jede Entscheidung erhält ihren eigenen Merkle-Inklusionsnachweis. Er bindet Eingabe-Hash, Ausgabe-Hash, Modell-ID, das Kennzeichen für menschliche Aufsicht und den qualifizierten Zeitstempel. Offline prüfbar, dauerhaft.

Fortlaufende Archivzeitstempel (LTV) halten die Nachweiskette weit über jede Aufbewahrungsfrist der KI-Verordnung hinaus gültig.

input_hash+output_hash+metadata→SHA-256(JCS)→Merkle-Blatt→ eIDAS TSA

Metadaten = model_id · system_name · risk_category · decision_type · human_oversight · time_envelope

RFC 8785 (JCS) · RFC 3161 (TSA) · EU AI Act Art. 12 · eIDAS Art. 41

Abdeckung Artikel für Artikel

Die Pflichten der KI-Verordnung, zugeordnet zu dem, was jede Entscheidungsaufzeichnung enthält.

ArtikelAbgedeckt
Art. 12 Abs. 1
Art. 12 Abs. 2
Art. 14
Art. 9
Art. 19 Abs. 1, 26 Abs. 6

KI-Verordnung Anhang III — Kategorien von Hochrisiko-KI-Systemen

Biometrische Identifizierung und Kategorisierung
Verwaltung kritischer Infrastruktur
Allgemeine und berufliche Bildung
Beschäftigung und Personalmanagement
Grundlegende private und öffentliche Dienste
Strafverfolgung
Migration, Asyl und Grenzkontrolle
Rechtspflege und demokratische Prozesse

Die Aufzeichnungspflichten nach Art. 12 gelten für alle Systeme dieser Kategorien ab dem 2. Dezember 2027 — die Verordnung (EU) 2026/1744 hat den Termin vom August 2026 verschoben.

Eine Entscheidung in wenigen Zeilen verankern

Fünf SDKs ohne Abhängigkeiten. Ein Aufruf nach jeder Inferenz. Art. 12 abgedeckt.

$ npm install trustbeat
import { TrustBeat } from "trustbeat";

const tb = new TrustBeat({ apiKey: "YOUR_API_KEY" });
const job = await tb.anchorAiDecision(sha256(modelInput), sha256(modelOutput), {
  modelId: "my-model-v2", systemName: "loan-scoring",
  riskCategory: "essential_services", decisionType: "classification",
  humanOversight: true,
  timeEnvelope: { startedAt: t0, completedAt: t1 },
});
console.log(job.id);   // → 01JQ...

Datenschutz von Grund auf: Die sha256()-Aufrufe oben laufen lokal in Ihrer Infrastruktur. Rohe Modelleingaben, -ausgaben und personenbezogene Daten erreichen die Server von TrustBeat nie. Übertragen wird nur der kombinierte Hash — im Einklang mit der Datenminimierung nach DSGVO.

Häufige Fragen

Welche KI-Systeme unterliegen den Aufzeichnungspflichten nach Art. 12?

Alle Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III der KI-Verordnung — biometrische Identifizierung, kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, grundlegende Dienste, Strafverfolgung, Migration sowie Rechtspflege und demokratische Prozesse — und Hochrisiko-Systeme, die Sicherheitsbauteile von Produkten nach Anhang I sind. Fällt Ihr System in eine dieser Kategorien, ist die Protokollierung nach Art. 12 Pflicht.

Ab wann genau gelten die Pflichten aus Artikel 12?

Für Systeme nach Anhang III ab dem 2. Dezember 2027, für Systeme nach Anhang I ab dem 2. August 2028. Die Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus zur KI, veröffentlicht am 24. Juli 2026) hat beide Termine vom 2. August 2026 verschoben. Systeme, die vor ihrem Geltungsbeginn bereits in Verkehr waren, fallen darunter, sobald ihre Konzeption erheblich geändert wird; Systeme, die Behörden nutzen, müssen die Pflichten in jedem Fall erfüllen. Wer die Protokollierung jetzt einbaut, muss sie später nicht nachrüsten.

Werden meine Modelleingaben oder -ausgaben auf Servern von TrustBeat gespeichert?

Nein. Sie berechnen den SHA-256-Hash Ihrer Eingabe- und Ausgabedaten lokal auf Ihrer eigenen Infrastruktur. An TrustBeat geht nur der kombinierte Hash — gebildet aus beiden Daten-Hashes und den Modell-Metadaten. Rohe Prompts, Dokumente, personenbezogene Daten und Modellausgaben verlassen Ihr System nie.

Was genau ist das Kennzeichen für menschliche Aufsicht (Art. 14)?

Ein boolesches Feld (human_oversight), das je Entscheidung festgehalten wird: Bestand für diese Entscheidung menschliche Aufsicht? Das Kennzeichen wird beim Verankern kryptografisch an die Entscheidungsaufzeichnung gebunden — nachträglich lässt es sich nicht ändern, ohne den Nachweis ungültig zu machen.

Wie lange müssen Aufzeichnungen aufbewahrt werden, und deckt Ihr Archiv das ab?

Nach Art. 19 Abs. 1 und Art. 26 Abs. 6 bewahren Anbieter und Betreiber die Protokolle mindestens sechs Monate auf, sofern anderes Recht nichts anderes vorschreibt — branchenspezifische Regeln, etwa für Finanzdienstleistungen, verlangen oft länger. Unsere Planstufen decken 1, 3, 5 und über 7 Jahre Aufbewahrung der Ereignisse ab. Unabhängig vom Plan werden Nachweise dauerhaft aufbewahrt — und unsere LTV-Archivzeitstempel halten sie über 30 Jahre kryptografisch gültig, auch wenn sich Algorithmen weiterentwickeln.

Bereit, Ihr erstes Dokument zu verankern?

Kostenlos starten. Keine Kreditkarte erforderlich. Die ersten 100 Hashes übernehmen wir.

eIDAS Regulation (EU) No 910/2014 · Art. 41 legal presumption · EU Trusted List QTSP